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Balkon sanieren oder nachträglich anbauen:Das musst du wissen

Ein Balkon ist gleichbedeutend mit Lebensqualität und Immobilienwert. Doch was, wenn du gar keinen hast oder deiner deutlich in die Jahre gekommen ist?

„Balkonien“ ist mehr als nur ein sprichwörtliches Urlaubsziel für Zuhausegebliebene. Vielmehr ist es der am nächsten gelegene Naherholungsort – zudem ein Ort für wirklich alle Gelegenheiten: Eine schnelle Tasse Kaffee im Stehen, bei der man die morgendliche Ruhe auf sich einwirken lässt, bevor es in die Hektik des Alltags geht. Eine abendliche Zigarette, um den Tag „sacken zu lassen“. Dazwischen ist der Balkon je nach Größe, Lage und Ausrichtung für alles zwischen Sonnendeck, Party-Location, Tribüne und Outdoor-Multifunktionsbereich zu haben.

Keine Frage, wer einen Balkon hat, will ihn meistens nicht mehr missen – und wer keinen hat, aber das Haus besitzt, denkt nicht selten darüber nach, einen zu installieren. Wenn du dein Balkonien renovieren oder nachträglich erschaffen willst, ist es jedoch in den wenigsten Fällen mit reinem Muskeleinsatz getan. Deshalb zeigen wir dir jetzt, was du über das Sanieren und nachträgliche Anbauen von Balkonen wissen musst.


1. Der Balkon und das Thema Gebäudewert

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Es gibt zahllose Dinge, die darüber bestimmen, was ein Haus angesichts der jeweils aktuellen Kaufkraft des Geldes, der Gesetze und der Zinsen wert ist. Die Wertermittlung ist deshalb eine hochkomplexe Thematik. Doch unter all diesen unterschiedlichen Variablen gibt es eine Konstante: Alles, was man unter dem Oberbegriff „multifunktional nutzbare Features“ zusammenfassen kann, wirkt sich positiv auf den Wert aus.

Insofern hat ein Balkon eine ganz ähnliche Wirkung auf den Gebäudewert wie beispielsweise ein Garten, eine Garage oder ein ausgebautes Dachgeschoss. Im Fall des Balkons stehen dahinter vergleichbare Mechanismen wie bei einer Terrasse: ein direkt vom Haus-Inneren erreichbarer Outdoor-Raum. Zwar draußen gelegen, aber zur Wohnfläche gehörend.

Daher gelten hier die gleichen Rechte und Pflichten wie drinnen. Das bedeutet, du kannst einen Balkon – ganz besonders als Hauseigentümer – genau so frei nutzen, wie etwa dein Wohnzimmer. Du kannst dir vielleicht vorstellen, wie sehr das, ergänzt um den Outdoor-Charakter, sich auf den Gebäudewert auswirkt.

Schon mit einem Balkon durchschnittlicher Größe und ohne zusätzliche Features wie Sonnenschutz, Überdachung oder Verglasung kannst du deshalb von einer reinen Wertsteigerung im Bereich von zirka 5 Prozent des Gebäudewerts ausgehen. Nach oben geht natürlich noch deutlich mehr. Was den Nutzwert anbelangt: dieser ist unbezahlbar,  wenn du die Qualitäten deines Balkons zu schätzen weißt.


2. Der Balkon und das Thema Statik

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Vieles rund um ein Gebäude betrifft das Thema Statik. Aus diesem Grund sind beispielsweise im Wohnungsbau Gebäudedecken seit Jahrzehnten auf eine Traglast von 150 bis 200 Kilogramm pro Quadratmeter normiert. Der Balkon ist hierbei nicht außenvor. Gleichsam handelt es sich jedoch um einen Spezialfall:

  • Innenliegende Zimmerdecken liegen meistens an allen vier Seiten vollflächig auf den darunterliegenden Wänden auf. Daher werden die von oben wirkenden Kräfte ebenfalls allseitig abgeleitet.
  • Ein Balkon hat dagegen in aller Regel nur an einer Seite Kontakt zur Wand. Selbst wenn er eine Hausecke umfasst oder in einer Fassadennische installiert ist, sind es höchstens drei Kontaktflächen.

Nun ließe sich argumentieren, ein typischer Einfamilienhaus-Balkon sei kleiner und leichter als ein Zimmer. Das stimmt aber nur teilweise. Da der Balkon mit der herkömmlichen an einer Fassade montierten Bauweise aber nur eine Kontaktfläche hat, ergibt sich ein Biegemoment nach außen.

Anders ausgedrückt: Der Balkon will aufgrund der Schwerkraft von der Fassade abkippen. Dabei wirkt die Kraft aufgrund der Hebelgesetze umso stärker, je weiter vorn eine Last wirkt – etwa eine Person, die am Geländer steht.

An diesem Punkt kommen frühere Bauweisen, unterschiedliche Normen und Materialalterung zusammen. Die grundsätzlich einfachste Vorgehensweise ist es, einen Balkon bei der Errichtung fest mit einzuplanen. In dem Fall werden längere Deckenträger verwendet, die über die Wand hinausragen. Dadurch fungiert der ganze restliche Teil des Gebäudes als Gegengewicht. Ein solcher Balkon ist extrem belastbar. Die bis 2010 gültigen Normen sprachen von 500 Kilogramm pro Quadratmeter. Selbst bei den revidierten Normen sind es noch 400 Kilogramm pro Quadratmeter. Die Statik ist nicht nur bei der generellen als auch bei der Sanierung und der nachträglichen Ergänzung von Balkonen relevant.


3. Der Balkon und die Rechtslage

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Die Traglast ist allerdings bei Weitem nicht alles, was du rund um deinen (zukünftigen) Balkon beachten musst. Tatsächlich haben wir es sogar mit einer reichlich komplexen Situation zu tun – aufgrund des Outdoor-Aspekts werden gleich mehrere Rechts- und Normenfelder berührt. Folgendes spielt dabei immer eine Rolle:

Die jeweiligen Landesbauordnungen

Ein Balkon ist in jeglicher Hinsicht eine bauliche Anlage. Daher fällt er explizit unter die Bauordnung deines Bundeslandes. Die wichtigsten Punkte:

  • Baugenehmigungspflicht: In aller Regel solltest du davon ausgehen, dass sowohl tiefgreifende Veränderungen als auch Neuerrichtungen von Balkonen stets einer Genehmigungspflicht unterliegen. Achte hierbei unbedingt auf den genauen Wortlaut – zwischen verfahrensfrei, genehmigungsfreiund genehmigungspflichtig liegt ein teilweise erheblicher Unterschied.
  • Bebauungsplan-Konformität: In deinem Wohngebiet kann die Kommune einen Bebauungsplan aufstellen – und ist sehr frei darin, was dieser beinhalten darf. Das betrifft beispielsweise den (künftigen) Look eines Balkons und erstreckt sich ebenfalls auf Abstandsflächen- und Brandschutz-Konformität.
  • Abstandsflächen-Konformität: Kein Balkon darf lokale Abstände zum Nachbargrundstück verletzen, selbst wenn er sich in gewisser Höhe darüber befindet.
  • Brandschutz-Konformität: Wie das restliche Gebäude, so muss der Balkon ebenfalls den gültigen Brandschutzvorgaben entsprechen.

Energetische Gesetze

Dein Balkon gehört zwar nicht zu den dauerhaft beheizten Räumen. Dennoch berührt er mitunter Gesetze, die sich um das Thema Wärme, Kälte und Strom drehen:

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG): Deutschlands Bau-Energetik-Gesetz Nummer Eins ist hier deshalb von Belang, weil der Balkon für Wärmebrücken in der Gebäudehülle sorgen kann – die sind zu verhindern.
  • Solarrecht: Dein Balkon soll als Träger für ein Balkonkraftwerk dienen? Dann gilt das derzeit neueste Gesetzespaket, das Solarpaket 1. Wichtige Kerninhalte: Dein Mini-Solarkraftwerk darf jetzt 800 (statt 600) Watt in dein Hausstromnetz einspeisen, es sind rückwärtsdrehende Stromzähler erlaubt und du musst die Anlage nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden.
  • DIN-VDE 0100-410: Eine der wichtigsten Elektro-Normen Deutschlands sagt unter anderem, welche Witterungs-Schutzklassen Beleuchtung, Schalter und Steckdosen auf deinem Balkon erfüllen müssen und wie sie abzusichern sind.

DIN-Normen

Die genannte DIN-VDE ist nicht die einzige Norm, die rund um deinen Balkon zu beachten ist. Wohl sind Normen keine Gesetze. Aber gerade rund um Gebäude sind viele Gesetzte explizit durch Normen beeinflusst, häufig sogar deckungsgleich. Dadurch haben viele DIN-Normen sozusagen „Gesetzescharakter“, selbst wenn die eigentliche Pflicht aus einem echten Gesetz ergeht.

  • DIN 1055: Sie ist die direkte Umsetzung von allem, was rund um Statik und Lasten auf dem Balkon gilt. Nicht nur solche durch Eigengewicht und Nutzung, sondern ebenso Schnee und Wind.
  • DIN 18065: Sie zeigt dir auf, was du in Sachen Höhe des Balkongeländers bzw. einer geschlossenen Brüstung erfüllen musst.

Übrigens: Praktisch alle Normen sind selbst online nur kostenpflichtig zu finden. Fokussiere dich deshalb besser auf die Baugesetze, die darauf Bezug nehmen – diese müssen explizit kostenlos einsehbar sein.

Landesnachbarschaftsgesetze

Stell dir vor, dein Nachbar würde sich einen Balkon errichten lassen und könnte dadurch jetzt direkt in dein Badezimmer oder dein Schlafzimmer hineinschauen. Um genau solche unangenehmen Situationen zu vermeiden, musst du speziell bei einer Erweiterung und einem nachträglichen Balkon-Anbau einen Blick in dein Landesnachbarschaftsgesetz werfen. Beispielsweise kann es das erfordern, auf der Seite, die zum Haus oder Garten deines Nachbarn weist, einen Sichtschutz am Balkon anzubringen.

Wichtig: All diese Gesetze sind überaus komplex, sodass schnell ein Detail übersehen wird. Selbst, wenn du an deinem bestehenden Balkon nur kleinere Änderungen durchführen willst, raten wir dir, zuvor wenigstens in deinem Rathaus oder bei der Verbandsgemeinde nachzufragen.Bei größeren Projekten solltest du sowieso nichts ohne Architekten selbst machen – zumal er in allen Bundesländern zur Gruppe der sogenannten bauvorlageberechtigten Personen gehört. Nur diese dürfen einen Bauantrag einreichen.


4. Balkone sanieren: Schwierig, aber machbar

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Mitunter verbleibt nach einer Sanierung nur noch der innere, tragende und mitunter verstärkte Kern des alten Balkons und der gesamte Rest wurde vollständig ersetzt. stock.adobe.com © U. J. Alexander

Der „Zahn der Zeit“ kann einem Balkon deutlich zusetzen. Vor allem, weil dieses Bauelement der Witterung weitgehend schutzlos ausgeliefert ist. Allerdings solltest du insbesondere bei Altbauten noch etwas bedenken: Gerade beim Thema Statik haben alte Balkone oft extreme Schwächen.

Das betrifft vor allem solche, die in den Frühtagen der Beton-Nutzung freitragend gestaltet wurden – grob sind das Häuser aus den späten 1940ern bis frühen 1970ern. Gerade in der ersten Hälfte dieser Epoche baute man häufig kleine Balkone mit aus heutiger Sicht arg unterdimensionierten auskragenden Betonplatten als Boden und tragendes Element. Solche Balkone sind inzwischen mitunter einsturzgefährdet.

Wichtig: Wenn du dein Haus gerade erst erworben hast und es (bzw. der Balkon) deutlich vor den 1990ern errichtet wurde, solltest du zu Beginn des Projekts sicherheitshalber einen Baustatiker hinzuziehen. Durch die statische Besonderheit des Balkons ist es zu risikoreich, die Sanierung ohne seine fachliche Einschätzung anzugehen.

Doch welche Punkte kann eine solche Sanierung umfassen? Es sind hauptsächlich diese:

  1. Evaluierung des Ist-Zustandes der Statik und gegebenenfalls Nachbesserung: Beispielsweise kann es nötig sein, innenliegende Stahlträger freizulegen und ihre Korrosion zu behandeln. Im Extremfall kann es sogar darauf hinauslaufen, zusätzliche Stützen zu installieren – je nach Einzelfall gegen die Fassade oder senkrecht bis auf den Boden laufend.
  2. Evaluierung des energetischen Zustandes: Das bedeutet vor allem, dein Balkon wird künftig weniger eine Wärmebrücke sein. Mitunter lässt sich das durch eine bessere Dämmung des mit dem Gebäude verbundenen Teils erreichen. Im Rahmen einer umfassenderen Gebäudesanierung trennt man dagegen den Balkon eher baulich ab und macht ihn zu einem sogenannten Vorsatzbalkon. Hierbei ist die Grenze zur nachträglichen Installation fließend. Ebenso kann es hierunter fallen, den Zugang zum Balkon zu modernisieren – namentlich durch eine energetisch bessere Tür.
  3. Abdichtung der Oberfläche: Hierbei geht es darum, den Witterungsschutz insbesondere der tragenden Konstruktion maßgeblich zu verbessern. Wie und womit das geschieht, hängt von der Konstruktionsweise des alten Balkons ab. Beispielsweise könnten dafür Flüssigkunststoffe zum Einsatz kommen.
  4. Optische Neugestaltung: Sie greift meist nahtlos in andere Maßnahmen ein. Im Kern geht es also darum, den Balkon innen und außen optisch aufzuwerten, respektive ihn an deinen Geschmack anzupassen. Hierzu kann beispielsweise ein neu gestaltetes Balkongitter gehören.
  5. Verbesserte oder vermehrte Features: Hierunter fällt alles, was deine persönliche Nutzbarkeit des Balkons optimiert. Denke etwa an eine einziehbare Markise, eine vollständige Überdachung, das angesprochene Balkonkraftwerk oder das Vergittern des ganzen Balkons, damit deine Katze dort einen kleinen Outdoor-Spielplatz bekommt.

Eines solltest du hierbei jedoch nicht aus den Augen verlieren: Dein Balkon ist und bleibt Teil der Fassade. Ein mit zu viel Elan kernsanierter Balkon kann deshalb hinterher mitunter unangenehm herausstechen, selbst wenn er sich völlig im Bereich der gesetzlichen Vorgaben bewegt.

Sofern du diese Sanierung nicht im Rahmen eines größeren Projekts durchführst, das auch deine Fassade beinhaltet (oder ein solches wenigstens für die nähere Zukunft planst), solltest du vor allem die optischen Maßnahmen sehr sorgfältig überdenken und gegebenenfalls Kompromisse eingehen. Für alles andere ist selbst ein kleiner Balkon einfach optisch zu prominent.


5. Balkone nachträglich anbauen: Die Vielfalt der Optionen

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Bei einer selbsttragenden Konstruktion ist der angebaute Balkon statisch vollkommen vom Gebäude entkoppelt. Entsprechend sind hier freie Lösungen umsetzbar. stock.adobe.com © dazarter

Mit genügend Geld- und Materialeinsatz kann man aus einem Bungalow ein mehrstöckiges Gebäude machen. Insofern gilt grundsätzlich: Du kannst praktisch jedes Haus auf irgendeiner Weise nachträglich mit einem Balkon ergänzen (lassen). Tatsächlich haben wir es hierbei sogar mit einer eigenen Industrie zu tun. Zahlreiche Firmen machen nichts anderes, als solche Anbau-Balkone zu fertigen und zu installieren.

Allerdings gibt es nur eine übergreifende Gemeinsamkeit: Du musst in der Fassadenwand einen Durchgang schaffen. Meist geschieht das, indem man ein sowieso vorhandenes Fenster (etwa am Ende eines Treppenhauses oder Flures) zur bodenebenen Tür erweitert. Bezogen auf die gesamte Arbeit ist das allerdings der einfachste und schnellste Teil des Jobs.

In Abhängigkeit von

  • der gewünschten Größe deines Balkons,
  • dem Material, aus dem deine Fassade und die Decken bestehen,
  • der allgemeinen Statik des Gebäudes,
  • dem Untergrund vor dem Haus,
  • den Eigentumsverhältnissen und Nutzungen des Raumes unterhalb des Balkons,

stehen dir verschiedene Optionen zur Verfügung, um deinen Wunsch von einer erhöhten Relax-Plattform mit Aussicht in die Tat umzusetzen. Das sind primär die folgenden Herangehensweisen:

  • Freitragend Variante 1: Hierbei wird der Balkon um die hervorkragende Tragplatte bzw. andere Träger eines alten Balkons herumgebaut. Je nach Gewicht kann dadurch jegliche zusätzliche Abstützung entfallen.
  • Freitragend Variante 2: Es wird eine ähnliche Tragkonstruktion neu erschaffen, lso eine durchgehende Verbindung mit der Raumdecke. Prinzipiell nur im Rahmen umfassender Kernsanierungen machbar.
  • Freitragend Variante 3: An zwei übereinanderliegenden Decken wird der senkrechte Teil einer (umgedreht) L-förmigen Konsole fixiert. Auf dem waagerechten Teil wird der Balkon befestigt.
  • Teilweise abgestützt Variante 1: Es wird eine senkrechte Konsole installiert. Der Balkon ragt vom unteren Teil hervor. An seinen Enden führen schräge Zuganker an den oberen Konsolenteil.
  • Teilweise abgestützt Variante 2: Es wird eine senkrechte Konsole installiert. Der Balkon ragt vom oberen Teil hervor. An seinen Enden führen schräge Träger an den unteren Konsolenteil.
  • Teilweise abgestützt Variante 3: Der Balkon wird mit der Raumdecke verbunden. An seinem vorderen Ende führen zwei senkrechte Träger bis auf den Erdboden, wo sie in Stützfüßen enden.
  • Selbsttragend: Der Balkon hat keine für seine Statik relevante Verbindung zum Haus, sondern je nach System keine oder eine lediglich gering belastbare Verschraubung, die ein Kippen verhindert. Die gesamte Last ruht auf mindestens vier senkrechten Trägern, die im Erdboden in Stützfüßen enden.

Das ist eine vollständig aufgesplittete Liste – denn häufig werden die Gruppen an anderer Stelle etwas vereinfacht als Anbau-, Vorsatz-, Vorstell- bzw. Vorstehbalkone zusammengefasst.

Keine der genannten Varianten ist grundsätzlich besser oder schlechter als die anderen. Abgesehen vom persönlichen Geschmack, bestimmen schlichtweg zu viele verschiedene individuelle Variablen, was an deinem Haus generell machbar und sinnvoll ist.

Stell dir beispielsweise vor, dein nachträglicher Balkon überragt deine Zufahrt zur Garage. In dem Fall würden etwa die freistehende und die mit senkrechten Trägern abgestützte Variante vielleicht nicht funktionieren, weil zumindest die vorderen Träger dadurch mitten in deiner Einfahrt stünden.

Oder du besitzt ein Haus mit den eher dünnen Wänden, wie sie in den ersten Nachkriegsjahren üblich waren. In dem Fall könnte die Fassadenwand für diese Art der Belastung bzw. Einwirkrichtung der zusätzlichen Kräfte nicht stark genug sein, um die freitragenden Varianten normgerecht zu halten.

All das ist ein weiterer Grund, warum du dich zu Projektbeginn mit einem Experten zusammensetzen solltest – Architekt, Bauingenieur oder ein Anbieter von solchen Anbau-Balkonen. Nur diese Profis können dir nach Inaugenscheinnahme der exakten Situation bei dir vor Ort sagen, was infrage kommt und was nicht.

Übrigens wollen wir dir der Vollständigkeit halber zwei interessante Alternativen nicht vorenthalten:

1. Ragt bei dir in unteren Geschossen ein Teil des Gebäudes oder ein Anbau deutlich hervor? Dann könnte darauf anstelle der bisherigen Dachkonstruktion eine Art Mix aus Balkon und Terrasse entstehen.

2. Sofern dein Dachboden groß genug ist und die Dachform sowie die bisherige Benutzung es gestatten, könntest du einen Teil davon zur Dachterrasse machen. Dazu wird ein Stück des Daches herausgetrennt und schafft so Platz für den „Balkon“.

Auf jeden Fall kannst du dir einer Sache sicher sein: Sobald am Standort deines Hauses keine rechtlichen Gründe dagegensprechen, kannst du immer irgendeine Art von Balkon nachrüsten.

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