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Ratgeber Garten & Freizeit

Feuerstellen im Garten: Genehmigung von Lagerfeuer, Feuerkorb & Feuerschale

Feuer ist mehr als nur Wärme- und Lichtquelle. Wir verbinden in der Dunkelheit leuchtende, lodernde Flammen, das Knistern von verbrennenden Scheiten und den natürlichen, holzigen Geruch von Feuerstellen mit Behaglichkeit und Wohlgefühl.

Warum nicht selbst für Lagerfeuerromantik sorgen, denkst du dir, und siehst dich schon mit Freunden am offenen Feuer sitzen. Die Zeiten, in denen Lagerfeuer im Garten aus einer Laune heraus umgesetzt werden konnten, sind leider vorbei. Vielerorts bedürfen offene Feuer im Garten einer Genehmigung. Eine gute Alternative stellen Feuerschalen und Feuerkörbe dar.

Verbrennen von Baumschnitt im Garten: ohne Genehmigung geht es selten

Damit das Feuerchen im Garten nicht zu einem teuren Vergnügen wird, ist es wichtig, sich vorab beim Ordnungs- bzw. Umweltamt von Gemeinde oder Stadtverwaltung zu informieren. Ein Anruf oder ein Blick auf die Homepage bringt oft schon Klarheit.

Hintergrund: Die Gemeinden und Stadtverwaltungen sind befugt, durch Verordnungen festzulegen, wie kleinere, kontrolliert abbrennende Feuer auf Privatgrundstücken gehandhabt werden. Insbesondere kann seitens Stadt und Gemeinde bestimmt werden, ob ein Feuer angezeigt (und damit auch genehmigt) werden muss. Die meisten Verwaltungen machen von diesem Recht rege Gebrauch.

Hexenfeuer oder Osterfeuer gehören vielerorts zu den Brauchtümern. Einzelne Gemeinden bestimmen daher – in Anlehnung an regionale Festtage – einheitliche Zeiten, an denen Baumschnitt im Garten verbrannt werden darf. Doch wohin mit Baumschnitt und Co., wenn ein Verbrennen im Garten nicht erlaubt ist? Geringe Mengen unbehandelten Baumschnitts dürfen in die Biotonne. Vielerorts können kleinere Mengen (oft eine Hängerladung eines PKWs) auch kostenlos oder gegen geringe Gebühr über Recyclinghöfe bzw. direkt in Kompostieranlagen entsorgt werden.

Allgemeine Regeln fürs Verbrennen von Holz im Garten

  • Laub, frische Tannen- und Baumzweige sowie nasses Holz sollten nie verbrannt werden. Feuchtes Brennmaterial führt zu einer erheblichen Rauch- und Qualmentwicklung – die Belästigung von Anwohnern wäre vorprogrammiert. Bei starkem Wind darf aus ebendiesem Grund kein Feuer gemacht werden.
  • Sperrhölzer und verunreinigtes Holz (etwa mit Teer verkleisterte Stücke) dürfen generell nicht verbrannt werden.
  • Erlaubt zur Verbrennung ist einzig naturbelassenes und trockenes Holz. Verwende daher ausschließlich abgelagerte Holzscheite, Holzbriketts, kurze Zweige sowie trockenes Reisig oder Zapfen.
  • Benutze niemals Brandbeschleuniger oder Benzin für Feuer im Garten.
  • Schichte den zu verbrennenden Holzhaufen erst an dem Tag auf, an dem auch gezündelt wird. Igel und Kleinstlebewesen, die Unterschlupf suchen, werden es dir danken.

Wie sieht eine optimale Feuerstelle aus?

  • Der optimale Platz für eine Feuerstelle liegt in einiger Entfernung zu Haus und Nachbarschaft. Empfohlen wird, etwa 50 m Abstand zu Gebäuden mit weicher Bedachung (Reetdach) bzw. zu überwiegend brennbaren Baustoffen, etwa einem Holzhaus, zu halten.
  • Idealerweise umrande Feuerstellen mit einem Schutzwall aus Sand und Steinen.
  • Das Feuer darf niemals, auch nicht für kurze Zeit, unbeaufsichtigt gelassen werden. Bis zum vollständigen Erlöschen der Glut ist die Feuerstelle daher zu beaufsichtigen.
  • Löschmittel sollte immer in Feuernähe bereitstehen. Falls kein Feuerlöscher zur Verfügung steht, kann alternativ ein Eimer mit Wasser bereitgestellt werden. Günstig ist auch ein Wasserschlauch, der angeschlossen ist und griffbereit liegt.

Feuerschale oder Feuerkorb?

Falls ein Lagerfeuer nicht in Betracht kommt, bieten Feuerkörbe und Feuerschalen eine sehr gute Alternative, um lodernde Flammen im geschützten Rahmen zu bändigen.

Feuerschalen sind flacher als Feuerkörbe und zudem aus einem Stück gearbeitet, lediglich ein Loch am Boden, was an der tiefsten Stelle der Schale angebracht ist, sorgt dafür, dass Wasser ablaufen kann. Günstige Feuerschalen sind bereits für um die 10 Euro zu bekommen.

Feuerkörbe sind seitlich offen, größer und höher als Feuerschalen. Wichtig ist bei Feuerkörben auf die passenden Unterlegbleche zu achten. Teils sind die vom Hersteller mitgelieferten Bleche recht klein, so dass der Untergrund nicht immer optimal geschützt ist. Vielfach werden deshalb zusätzlich Unterlegbleche in Übergrößen angeboten.

Preisgünstige Feuerkörbe sind bereits ab circa 30 Euro erhältlich. Preisunterschiede sind stoffabhängig, so bestehen hochpreisige Körbe in der Regel aus stärkerem Material. Klassische Feuerschalen ähneln einer Blüte. Es gibt mittlerweile jedoch nahezu alle Formen und Varianten, erhältlich sind etwa rund, eckig oder konisch aufgebaute Modelle.

Viele Hersteller bieten Zubehör an, mit dem sich ein Feuerkorb oder eine Feuerschale zu einem Grill umwandeln lassen. Unter anderem einzelne Landmann-Feuerkörbe sind mit einem Extra-Grilleinsatz ausgestattet. Beliebt sind auch Grillschalen oder Woks, die direkt über die Feuerschale in einen dreibeinigen Ständer gehängt werden.

Sind Feuerkörbe und Feuerschalen im Garten ohne Genehmigung erlaubt?

Im Gegensatz zu klassischen Lagerfeuern bedürfen Feuerkörbe und Feuerschalen in der Regel keiner Genehmigung. Die Einhaltung der Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der jeweiligen Landes-Immissionsschutzgesetze ist jedoch immer zwingend. Generell sind Feuerkörbe so zu betreiben, dass Allgemeinheit und Nachbarschaft weder gefährdet noch erheblich belästigt werden.

Auch beim Gebrauch von Feuerkörben und Feuerschalen sind Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Sicherheitsabstände zu Gebäuden und brennbaren Materialien sind genauso einzuhalten, wenn auch in geringerem Umfang als bei Lagerfeuern im Garten. Ein Mindestabstand von 3-5 m zu brennbaren Umgebungsmaterialien (Gartenmöbel, Sträucher) ist ratsam.

Brandbeschleuniger verbietet sich auch bei kleinen Feuern im Feuerkorb, da die Verletzungsgefahr durch Stichflammen viel zu groß ist. Geeignetes Löschmaterial (Wir erinnern uns: Feuerlöscher, Wasserschlauch und Wassereimer) ist idealerweise in Feuerkorb- bzw. Feuerschalennähe bereitzustellen.