Nach dem Abzug von Dachdecker und Elektriker ist eine PV-Anlage sofort technisch einsatzbereit – und wird deshalb Strom produzieren. Allerdings ist es mit diesen handwerklichen Arbeiten noch nicht getan. Bis die gesamte Anlage in jeglicher Hinsicht „fertig“ ist, sind durch die neuen Besitzer noch einige Schritte zu tun. Nicht solche technischer Natur, aber dennoch ähnlich wichtig wie eine feste Verschraubung und normgerechte Verkabelung.
Der primäre Grund dafür: Durch die Solaranlage verbraucht ein Haushalt urplötzlich deutlich weniger Strom. Gleichsam besteht fast immer die Möglichkeit, Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Beides kann das hier zwingend nötige Gleichgewicht empfindlich stören.
Denn aus technischen und physikalischen Gründen ist es erforderlich, ständig exakt so viel in das Netz einzuspeisen, wie entnommen wird. Geschieht das nicht, drohen verschiedene Gefahren zwischen Lastabwürfen, Über- und Unterspannungen – mit allen daraus resultierenden Folgen.
Selbst die eher kleinen Anlagen, wie sie typischerweise auf den Dächern von Einfamilienhäusern und sogar Mehrparteiengebäuden verbaut sind (verglichen mit der Fläche von PV-Systemen auf großen Hallendächern oder in Solarparks), müssen deshalb unter anderem regulatorisch in das „System“ integriert werden.
Insgesamt stehen daher für Neubesitzer von Solaranlagen noch einige Aufgaben an, bis sie endlich die Früchte dieser Investition vollumfänglich genießen können. Doch was genau?
1. Sofern noch nicht erledigt, muss vielleicht ein Smart Meter installiert werden
Smart Meter, oder intelligente Stromzähler, sind aktuell der digitale Stand der Technik. Im Vergleich mit den fast seit Beginn der globalen Elektrifizierung üblichen (analogen) Ferrantis-Zählern arbeiten sie nicht nur technisch völlig anders. Sie sind außerdem
- deutlich präziser,
- messen sekundengenau,
- können problemlos in beide Richtungen arbeiten und
- sind je nach Ausführung in der Lage, ihre Daten automatisch zu übermitteln.
Derzeit befinden sich solche Smart Meter generell für Privathaushalte im breiten Rollout – unter anderem für Privathaushalte mit bestimmten Stromverbräuchen und anderen Merkmalen. Doch selbst, wer noch keinen dieser Zähler für den verbrauchten Haushaltsstrom installiert bekommen hat, muss das Thema nach der Installation seiner PV-Anlage ansprechen.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten bzw. Vorgaben:
- Sobald die mit dem öffentlichen Netz verbundene Anlage nicht unter die limitierten Leistungsvorgaben für sogenannte Balkonkraftwerke fällt (aktuell 600 Watt ab Wechselrichter, geplant ist eine Erhöhung auf 800 Watt), muss sie zwingend mit einem sogenannten Einspeisezähler ausgerüstet werden. Dieser kann entweder als eigener (zweiter) Zähler ausgeführt sein, der nur die ins öffentliche Netz abgegebene Leistung der Solaranlage misst, oder als Zweirichtungszähler. In dem Fall wird nur ein Zähler verbaut, der je nach Kombination aus PV-Leistung und Haushaltsverbrauch vorwärts oder rückwärts läuft. Ungleich der jeweiligen Vorgehensweise handelt es sich hierbei um digitale Zähler bzw. fachsprachlich moderne Messeinrichtungen.
- Wenn die Anlage einen Output von mindestens 7 Kilowatt (kW) Nennleistung erbringt, dann ist es generell Pflicht, einen Smart Meter zu installieren. Von der modernen Messeinrichtung unterscheidet dieser Typ Zähler sich primär dadurch, dass letztere nur misst, während ersterer die Daten über das Internet an den Messstellenbetreiber (meist der zuständige Netzbetreiber, nicht zu verwechseln mit dem Stromanbieter) übermittelt.
So der derzeitige Stand der Gesetze. Allerdings: Bei PV-Anlagen geringerer Nennleistung kann es ebenfalls erforderlich sein, einen solchen Zähler installierten zu lassen. Das kann der Netzbetreiber entscheiden.
Wichtig!
Diese Angaben gelten nur für Solaranlagen, die direkt oder indirekt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind. Handelt es sich dagegen um eine autonome Anlage in Insel-Konfiguration, so entfallen sämtliche Pflichten zur Installation eines neuen oder zusätzlichen Stromzählers – ebenso wie die weiteren Meldepflichten.
Da allerdings die allermeisten häuslichen Anlagen an das normale Gebäudenetz angeschlossen sind – also nicht etwa getrennte Stromkreise besitzen – sind sie gegenüber dem öffentlichen Netz „offen“, weshalb alle Pflichten greifen.
Jedoch ist es nicht nötig, sich nur für eine solche Anfrage beim Betreiber zu melden – denn es ist noch aus anderen Gründen erforderlich diese Stelle zu informieren. Doch zuvor stehen erst noch andere Arbeiten an.
2. Die ganze Anlage benötigt unbedingt einen eigenen Versicherungsschutz
Im langjährigen Vergleich ist Photovoltaik heutzutage ziemlich preisgünstig geworden. Dennoch sprechen wir bei typischen Gebäudeanlagen von Kosten, die selbst ohne integrierten Stromspeicher problemlos fünfstellige Beträge erreichen können. Summa summarum, also unter Einberechnung der Handwerkerkosten, sind Preise jenseits der 20.000 Euro definitiv keine Seltenheit.
Angesichts eines solchen Werts, der sich nun auf dem Dach befindet, sollten Hausbesitzer sich deutlich vor Augen führen, was Solarzellen aus technischer Sicht sind. Nämlich mehrschichtige elektrische Systeme aus Silizium, die mit Glas, Metall und Dichtungen von der Umgebung abgekapselt sind.
Zwar wird dafür nicht „irgendein“ Glas genommen. Meist handelt es sich um sogenanntes Einscheiben-Sicherheitsglas. Ähnlich wie bei den Seiten- und Heckscheiben eines PKW ist dieses Glas also besonders robust. Und sollte es dennoch reißen, zerfällt es automatisch zu kleinen, vergleichsweise ungefährlichen Scherben. Allerdings hat selbst dieses Glas seine Belastungsgrenze. Außerdem drohen auf dem Dach diverse Risiken für Integrität und Funktionsfähigkeit der Solarmodule:
- Hagel: Durch ihr Gewicht und die Fallhöhe weisen Hagelkörner eine stark variable Auftreffenergie auf, die sehr hoch werden kann. Schon mittelgroßer Hagel kann es hinsichtlich dieser Energie mit einem Luftgewehrprojektil aufnehmen. Ein Korn ist daher problemlos in der Lage, das Schutzglas einer PV-Zelle zu beschädigen. Schwerer Hagel in der Größenordnung ab etwa dem Durchmesser einer Billardkugel entwickelt sogar Auftreffenergien, die sich mit denen von Feuerwaffen vergleichen lassen. In solchen Fällen können Solarmodule regelrecht durchlöchert werden.
- Blitzschlag: Umfassende Blitzschutzanlagen mit Blitzableiter sind bei Gebäuden schon sehr lange keine umfassende Pflicht mehr – lediglich ein innerer Blitzschutz der Elektrik ist vorgeschrieben. Bei PV-Anlagen bis 10 kW gibt es ebenfalls keine Pflicht, einen Schutz nachzurüsten. Wohl erhöht eine Solaranlage, die das Dach nicht überragt, nicht das Risiko für einen Blitzeinschlag. Wenn es jedoch einen Einschlag gibt (der nicht unbedingt direkt in die Anlage erfolgen muss), dann können dabei extreme Spannungen durch das gesamte Hausnetz fließen. Diese erreichen leicht Werte, die in der Anlage schwerste Verheerungen anrichten werden – bis hin zur totalen Zerstörung der Solarmlodule.
- Sturm: Die PV-Paneele sind bestens mit der Unterkonstruktion des Dachs verschraubt. Jedoch sind Stürme und erst recht Orkane definitiv dazu in der Lage, selbst vollständig verschraubte Dächer abzudecken. Entsprechend können bei genügend großer Windstärke durchaus die Solarmodule hinweggeweht werden. Und selbst, wenn es während eines Sturms nicht zu diesem Super-GAU kommt, so können durch den Wind herangewehte Gegenstände oder umgestürzte Bäume die Module schwer beschädigen oder gar zerstören. Brand: Feuer lodern bekanntlich immer nach oben. Sollte es im Haus einen Brand geben, kann dadurch früher oder später der Dachstuhl und somit die Solaranlage betroffen sein – oft ist dann ein Totalverlust die Folge. Ergänzend oder alternativ kann in solchen Fällen durch die Löscharbeiten weiterer Schaden angerichtet werden.
Eine besondere Schwere erhalten die genannten Punkte, weil bis auf Brände sowohl die Anzahl als auch die Intensität der Witterungsphänomene aufgrund des Klimawandels statistisch schon zugenommen haben und es weiterhin tun werden. Anders formuliert: Die kostspielige Solaranlage auf dem Dach unterliegt diversen Risiken, durch die sie beschädigt oder sogar vollständig zerstört werden kann.
Dem gegenüber steht jedoch eine oftmals unbeachtete Tatsache: Nur, weil die Solaranlage fest auf dem Haus installiert wird, fällt sie leider nicht automatisch unter den Schutz einer bestehenden Wohngebäudeversicherung – dies wird leider nur überaus häufig angenommen. Tatsächlich gibt es in der Tat Versicherungen, bei denen das der Fall ist, allerdings geschieht das keinesfalls generell.
Wirklich zeitnah nach der Installation sollten PV-Neubesitzer sich deshalb mit ihrer Wohngebäudeversicherung oder einem neutralen Experten in Verbindung setzen. Dazu Nadja Feder, Expertin für das Thema Versicherungen beim Vergleichsprofi Verivox:
Eine dieser Optionen sollten Gebäudeeigentümer unbedingt wahrnehmen. Dabei ist es nicht nur wichtig, darauf zu schauen, welche Versicherung was in welchem Schadfall unter welchen Bedingungen leistet, sondern ebenso, was das kosten wird.
Unter diesen Aspekten sollte mitunter auch ein Schutz gegen Diebstahl integriert sein. Insbesondere dann, wenn die Anlage durch die allgemeine Gebäudearchitektur gut zugänglich und somit leicht zu entwenden ist. Ganz grob kann man hier mit jährlichen Versicherungs(mehr)kosten im Bereich von maximal 250 bis 300 Euro rechnen.
Dabei sollten Besitzer sich nicht von niedrigen Wahrscheinlichkeiten irritieren lassen. Sollte dennoch etwas passieren, kann eine nur etwas teurere Versicherung, die jedoch viel mehr leistet, oft die einzige Rettung sein.
3. Die PV-Anlage muss ins Marktstammdatenregister eingetragen werden
Unkontrollierte, oder besser gesagt: unbemerkte Stromerzeugung ist in einem Land mit so vielen Verbrauchern und Erzeugern technisch ein großes Risiko. Angesichts dessen ist es zwingend nötig, an zentraler Stelle einen exakten Überblick zu haben. Und zwar über
- die Anzahl aller Stromerzeuger,
- deren exakte (geographische) Lage,
- die sich daraus ergebende Zuständigkeit eines Netzbetreibers und
- die maximal mögliche Leistung, die durch die Anlage ins Netz eingespeist werden könnte.
Unter anderem jede PV-Anlage, die direkt oder indirekt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, muss deshalb zwingend in das sogenannte Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden. Das gilt sogar für die vergleichsweise leistungsschwachen Balkonkraftwerke. Und: Wer zu seiner Solaranlage einen (ortsfest installierten) Stromspeicher hat einbauen lassen, ist ebenfalls dazu verpflichtet, ihn in das Register einzutragen.
Beim Marktstammdatenregister handelt es sich um eine durch die Bundesnetzagentur aufgebaute und betriebene Datenbank. Hierin müssen sich nicht nur private Solaranlagenbesitzer eintragen, sondern verschiedenste Stellen bis hin zu Netzbetreibern. Ferner gilt die Pflicht sowohl für Strom als auch Gas.
Die hier registrierten Informationen sind explizit sowohl für die allgemeine als auch speziell behördliche Nutzung gedacht. Beispielsweise, damit das Bundeswirtschaftsministerium bis aufs Watt genau weiß, wie viel Photovoltaik in Deutschland installiert ist.
Allerdings sei unterstrichen, dass nicht jeder die vollen Datensätze abfragen kann. Informationen über kleine Solaranlagen und Stromspeicher bis 30 Kilowatt Leistung etwa stehen ausschließlich Behörden zu Verfügung und werden niemandem sonst offenbart.
Da das Register und das gesamte Eintragungsprozedere etwas komplex sein können, finden User eine umfassende Hilfeseite für die Registrierung und die allgemeine Nutzung auf der Seite des Registers.
Wichtig!
Für die Registrierung bzw. Eintragung von Solaranlagen und Stromspeichern gilt eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage. Wird die Frist überschritten oder die Eintragung gänzlich unterlassen, wird es als Mindestmaß keine Auszahlungen von Einspeisevergütungen geben. Außerdem werden Fördermittel oder Finanzierungen nicht ausbezahlt. Rein rechtlich können jedoch sogar Bußgelder in fünfstelliger Höhe verhängt werden.
4. Der Netzbetreiber muss informiert werden
Weiter oben wurde erklärt, es sei bloß wegen dem Thema Stromzähler noch nicht nötig, den Netzbetreiber zu informieren. Der Grund dafür findet sich in diesem Kapitel: Schon vor der Installation der Anlage war es schließlich erforderlich, sich eine Freigabe für den Einbau von Solartechnik bei dieser Stelle zu holen – der Netzbetreiber ist also bereits „grundsätzlich in Kenntnis gesetzt“.
Wenn die Anlage jedoch funktioniert, ist eine erneute Meldung fällig. Sie „kann“ allerdings erst jetzt erfolgen. Denn mit der Eintragung ins Marktstammdatenregister wird für die Anlage eine eindeutige Identifizierungsnummer vergeben – die sogenannte MaStR-Nummer. Sie besteht aus wenigstens drei Buchstaben und einer mehrstelligen Versionsnummer und macht jede Anlage dadurch einzigartig und auffindbar.
Nach der Registrierung sendet die Bundesnetzagentur dem Anlagenbesitzer eine Bescheinigung über die Eintragung zu – mitsamt der Nummer. Eine Kopie der Bescheinigung muss zusammen mit dem Inbetriebnahmeprotokoll der Anlage an den Netzbetreiber übersendet werden. Das sollte ebenfalls zeitnah nach Erhalt der Unterlagen geschehen.
Typischerweise wird der Netzbetreiber sich dann im Umkehrschluss wegen dem Stromzähler melden und über das weitere Vorgehen informieren.
5. Das Finanzamt muss informiert werden
Wer mit einer Anlage jenseits der Balkonkraftwerksdefinition Strom produziert, wird automatisch in steuerrechtlicher Hinsicht ein Stromerzeuger. Das gilt selbst dann, wenn die heimische Solartechnik nur theoretisch dazu befähigt ist, Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen und dadurch Einnahmen zu generieren. Etwa, wenn durch einen Stromspeicher ein nahezu hundertprozentiger Eigenverbrauch garantiert wäre.
Nicht wirklich schlüssiger wird die Sachlage, weil seit Jahresbeginn 2023 ein neuer Steuersatz gilt: Solaranlagen mit einer Leistung von höchstens 30 Kilowatt haben pauschal ein Steuerniveau von null Prozent für
- Einkommensteuer und
- Umsatzsteuer.
Im Klartext: Hausbesitzer müssten selbst dann keine Steuern abführen, wenn sie tatsächlich ihren gesamten Strom verkaufen würden.
Dennoch muss das Finanzamt von der Aufnahme dieser gewerblichen Tätigkeit in Kenntnis gesetzt werden (selbst wenn es sich nur um eine private Anlage handelt). Hier gilt ebenfalls eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme der PV-Anlage.
Wichtig!
Bei solchen Anlagen bis 30 kW Leistung erfolgt üblicherweise automatisch eine Befreiung von der Gewerbesteuer. Jedoch gilt derzeit (August 2023) dafür ein Freibetrag von 24.500 Euro. Mit derart kleinen PV-Systemen ist es zwar weitgehend illusorisch, diese Schwelle zu überschreiten. Wenn es aber geschieht, ist es zwingend nötig, sich beim Gewerbeamt zu melden.
6. Die Leistung sollte mindestens ein Jahr lang protokolliert werden
Was der Installateur der Solaranlage nach deren Aufbau an den neuen Besitzer in Form des Abnahmeprotokolls aushändigt, ist ein äußerst umfangreicher Datensatz. Mehr noch: Zusammen mit dem Datenblatt hat der Besitzer dadurch einen sehr umfassenden Überblick sowohl über reine Funktion als auch nackte Zahlen – am installierten System gemessen.
Hierdurch ist dementsprechend grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass sich in den folgenden Monaten des realen Betriebes etwas ändert. Eine Solaranlage funktioniert entweder oder sie tut es nicht.
Dennoch empfiehlt es sich dringend, über das gesamte erste Betriebsjahr (und eigentlich sogar alle Folgejahre) sehr genau Buch zu führen. Wenn die Anlage über ein integriertes Speichersystem verfügt, dann ist das kinderleicht. In diesem Fall ist lediglich ein sogenannter Datenlogger nötig.
Dieses Gerät kann entweder vom Hersteller des Wechselrichters bezogen werden oder ist mitunter sogar schon darin integriert.
Damit können die Daten entweder mit einem Computer oder – bei Privatanlagen heute häufig der Fall – mit einer App ausgelesen werden.
Es geht allerdings ebenso auf die „klassische“ Weise, indem regelmäßig die Stromzähler abgelesen werden. Hierzu gilt die Formel:
Wert am Ertragszähler minus Wert am Einspeisezähler gleich Eigenverbrauchswert
Wer es ganz genau haben möchte, der kann beispielsweise jeden Tag zur gleichen Uhrzeit den Ertragszähler ablesen und diesen Wert in ein Tabellenprogramm eintragen. Da diese Softwares es meist ermöglichen, die Zahlen in Form von Kurven und ähnlichen Grafiken darzustellen, lässt sich so sehr gut der Ertrag der Anlage über einen beliebig langen Zeitraum nachverfolgen und ablesen.
So lässt sich nicht nur herausfinden, welches die sonnenstarken und sonnenschwachen Wochen und Monate des eigenen Hauses sind. Es lässt sich ebenso in der langen Betrachtungsreihe erkennen, ob die Anlage noch nach Jahren einen dem normalen Alterungsprozess entsprechenden Ertrag liefert. Nicht zuletzt werden hierdurch Schäden rasch erkannt, die sonst länger unerkannt bleiben würden – etwa eine reduzierte Leistung bei lediglich einem Solarmodul von meist mehreren, die installiert sind.
Nicht unbedingt täglich, aber wenigstens einmal wöchentlich sollte zudem der Wechselrichter auf Fehlermeldungen überprüft werden – mitunter bietet das Gerät die Möglichkeit, solche Meldungen zusätzlich sofort bei Auftreten an ein Handy zu übermitteln. Jeder Fehlercode sollte
- mit Uhrzeit und Datum protokolliert und
- in der Betriebsanleitung nachgeschlagen werden, um zu erfahren, um was es sich handelt.
Viele Neubesitzer werden hierbei in den ersten Monaten etwas verunsichert. Denn Wechselrichter können durchaus Fehlermeldungen ohne das Vorhandensein ernsthafter Störungen auswerfen. Doch just aus diesem Grund ist das exakte Protokollieren so wichtig. Nur dadurch lässt sich erkennen, ob ein bestimmter Code häufiger gemeldet wird. In diesem Fall wird es tatsächlich Zeit, zu handeln – also den Profi zu verständigen.
Ferner sind exakte Messdaten aus einem finalen Grund äußerst relevant: Bei Solaranlagen gelten teilweise sehr lange Gewährleistungs- und Garantiezeiten. Doch nur, wer harte, maximal detaillierte Daten vorlegen kann, hat im Zweifelsfall eine Chance, sich gegenüber dem Hersteller durchzusetzen.
7. Fazit zum Thema weitere Aufgaben nach der Solarinstallation
Die Installation eine PV-Anlage macht jeden Hausbesitzer automatisch zum Stromerzeuger. Daraus ergehen verschiedene Pflichten, damit es keine unkontrollierte Erzeugung und vor allem Einspeisung ins Netz gibt. Doch so aufwendig manche dieser Aufgaben klingen mag, so einfach ist sie in der Praxis meistens zu erledigen – schon, weil Besitzer kaum mehr machen müssen als mit Computer und Telefon zu agieren.
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