Wer im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung beim Bohren versehentlich ein Stromkabel getroffen hat, der hat einen sogenannten Eigenschaden verursacht, da er selbst auch der Besitzer der entsprechenden Immobilie ist. Doch wie verhält sich dies, wenn ein Mieter beim Einzug aus Versehen ein Stromkabel angebohrt hat?