Was Tischler, Schreiner & Co. benötigen
Grundpreis 17,48 € / 1 LTR
Die Arbeitsmittel des Tischlers
Der Tischler geht in seinem Berufsalltag hauptsächlich Holzarbeiten nach. Schon im Mittelalter waren einige seiner heutigen Handwerkzeuge Teil des Arbeitsgerätes für den Tischler. Das große Inventar an Tischlerwerkzeugen lässt sich grob in die Art der damit verrichteten Holzarbeiten aufteilen, wie zum Beispiel die Handwerkzeuge. Diese teilen sich wiederum in Säge-, Hobel- oder Stemmwerkzeuge auf, wovon natürlich insbesondere die Kategorien Sägetechnik und Hobelwerkzeuge sehr vielseitig sind. So verfügt der Tischler feine und grobe Sägen zum Zerteilen und Zuschneiden seines Arbeitsmaterials. Auch muss er das Holz in verschiedenen Arten und Weisen an der Oberfläche behandeln, wie zum Beispiel beim Schaben oder Falzen. Dazu stehen dem Tischler verschiedene spezielle Hobel zur Verfügung, vom Doppelhobel über die Raubank, bis hin zum Ziehklingenhobel. Neben diesen handbetriebenen Werkzeugen stehen dem modernen Tischler heute natürlich auch Maschinen in mobiler und stationärer Ausführung zur Verfügung, um die Holzbearbeitung in der gewünschten Weise ausführen zu können. Vor allem in den Bereichen Schleifen, Sägen und Bohren greift der Tischler gerne auf Elektrowerkzeuge zurück, die ihm die oft langwierigen und anstrengenden Arbeiten erleichtern. Die elektronischen Werkzeuge im Tischlerhandwerk haben ganz verschiedene Aufgaben. Natürlich besteht die Tischlerei sowohl aus Fein- wie auch Grobarbeit und den passenden Geräten dazu.
Ein gutes Beispiel fürs Grobe sind Tischkreissägen. Sie sind eine Errungenschaft, von der die Tischlerei erst seit der industriellen Revolution profitieren kann und eignen sich hervorragend für die grobe Holzverarbeitung. Mit ihr lassen sich Werkstoffe optimal trennen und das automatisierte Sägeblatt übernimmt in wenigen Minuten, wofür der Tischler mit einer Handsäge wesentlich mehr Zeit und Energie aufwenden müssten.
Ausbildung zum Tischler
In drei Jahren vollzieht sich die Ausbildung zum Tischler. Sie ist nach dem Bundesausbildungsgesetz geregelt und im dualen System über einen Zeitraum von 3 Jahren vorgesehen. Das erste Jahr ist ein typisches Schuljahr, das ausschließlich in der Berufsschule stattfinden kann, währenddessen werden meistens erst die Ausbildungsstätten ausgewählt. Sie sind, während die Schulen theoretisches vermitteln, für die handfeste Arbeit als Tischler zuständig. Zum Schluss endet die Ausbildung in der Regel mit der Anfertigung einer besonderen geschreinerten Arbeit, dem Gesellenstück. Anschließend, als Geselle, kann der Neu-Tischler / die Neu-Tischlerin sich weiterbilden, zum Beispiel zum Meister oder auch im Rahmen eines Studiengangs an einer Fachhochschule.